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Steuern: Zurück aus dem Urlaub – Steuern an der Grenze?
Für Einreisen aus einem anderen EU-Staat gilt grundsätzlich, dass Waren für den persönlichen Ge- oder Verbrauch im Reisegepäck eingeführt werden können, ohne dass in Österreich Abgaben anfallen. Ausgenommen von dieser Regel sind z. B. neue Autos oder alkoholische Getränke und Tabakwaren, die nicht dem Eigenbedarf dienen (Eigenbedarf wird angenommen, wenn bestimmte Richtmengen nicht überschritten werden - siehe unten).
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten sind unter anderem außerhalb der EU erworbene Waren, die unten angeführte Freimengen für Alkohol und Tabak überschreiten, oder andere Waren, die die Freigrenze von € 430,00 für Flugreisende oder € 300,00 für alle anderen Reisenden überschreiten, zu deklarieren. Für Reisende unter 15 Jahren reduziert sich dieser Schwellenwert generell auf € 150,00. Zudem sind auch weitere Bestimmungen zu beachten, wie z. B. reduzierte Freigrenzen im Grenzverkehr.
Richtmengen bzw. Freigrenzen für alkoholische Getränke und Tabakwaren:
Richtmengen bei Einreise aus der EU | Freimengen bei Einreise aus Nicht-EU-Staaten | |
Bier | 110 Liter | 16 Liter |
Wein | 90 l / davon max. 60 l Schaumwein | 4 Liter (nicht schäumende Weine) |
Spirituosen | 10 Liter 2) | 1 Liter 2) 3) |
Zigaretten | 800/300 Stück 1) | 200 Stück oder 3) |
Zigarillos | 400 Stück | 100 Stück oder 3) |
Zigarren | 200 Stück | 50 Stück oder 3) |
Rauchtabak | 1 kg | 250 g 3) |
1) Für Zigaretten, die im Reisegepäck aus Ungarn, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien oder Bulgarien nach Österreich mitgenommen werden, gilt eine Richtmenge von nur 300 Stück.
2) Beträgt der Alkoholgehalt höchstens 22 %vol. beträgt die Freigrenze 20 Liter (aus der EU), zwei Liter (aus dem Drittland)
3) ab einem Alter von 17 Jahren
Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von € 10.000,00 oder mehr mit sich führen, müssen diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Das Nichterfüllen dieser Meldeverpflichtung ist strafbar.
Tipp: Dies ist nur eine unvollständige Übersicht über die wesentlichsten Regelungen. In der BMF-App sind im Menüpunkt „Freigrenzen und Freimengen“ detaillierte Informationen je Land, aus dem man einreist, zu finden.
Stand: 28. Mai 2018